- Verkauft das Bundeskriminalamt (BKA) die Bitcoin aus dem Movie2k.to-Komplex?
- Bewegungen auf den entsprechenden Wallets legen das zumindest nahe.
- Der Datendienst Arkham Intelligence trackt die insgesamt knapp 50.000 BTC, seit sie das sächsische Landeskriminalamt von den Wallets der zwei Tatverdächtigen im Movie2k.to-Fall beschlagnahmte.
- Ob es sich bei den getrackten Coins tatsächlich um die Movie2k-BTC handelt, ist bislang unbestätigt.
- Das Bundeskriminalamt teilt auf eine BTC-ECHO-Anfrage mit, dass grundsätzlich das zuständige Landesgericht beziehungsweise die jeweilige Staatsanwaltschaft verantwortlich ist.
- In dem Fall: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
- Das würde bedeuten, dass die Einnahmen aus der Veräußerung der 50.000 Bitcoin dem Länderfiskus des Freistaats Sachsen zugutekämen.
- Zwar sind bei Arkham Intelligence in der Regel Coin-Transfers von einem auf das andere BKA-Wallet zu beobachten.
- Mindestens 1.500 Bitcoin sollen demnach aber auf Exchange Wallets wie Kraken oder Coinbase gegangen sein.

- Fraglich ist jetzt, ob die deutschen Behörden die BTC verkaufen. Immerhin sind die Coins derzeit knapp drei Milliarden Euro wert.
- Sächsische Ermittler haben Mitte Januar rund 50.000 Bitcoin im Wert von rund zwei Milliarden Euro beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um die bisher größte Sicherstellung von Bitcoin durch deutsche Strafverfolgungsbehörden, wie LKA-Sprecher Kay Anders gegenüber dem MDR bestätigte.
- Der Coup ist die größte Beschlagnahmung von Krypto-Vermögen in der deutschen Kriminalgeschichte.
- Die gemeinsamen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA) und der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II richteten sich gegen einen 40-jährigen Deutschen und seinen 37-jährigen Komplizen aus Polen.
- Noch ist unklar, was mit den Bitcoin passiert. Ob tatsächlich Verkäufe getätigt werden sollen, wollten weder BKA noch die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigen.
- Das LKA wirft den Beschuldigten vor, bis Ende Mai 2013 das illegale Streamingportal “movie2k.to” betrieben zu haben. Die Erlöse, etwa aus den Werbeanzeigen auf der Website, sollten die mutmaßlichen Betreiber in die Kryptowährung investiert haben.
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