- Die EU will ihren Kampf zum Schutz der EU-Bürger und des Finanzsystems vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fortsetzen.
- In einer Presseerklärung vom 7. Dezember erklärt der Rat der Europäischen Union dazu seinen Standpunkt.
- “Um den Geltungsbereich des bestehenden Rechtsrahmens zu erweitern und mögliche Schlupflöcher zu schließen, hat der Rat heute seinen Standpunkt zu einer Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und einer neuen Richtlinie (AMLD6) festgelegt”, heißt es in der Meldung.
- Zusammen mit dem Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung über Geldtransfers sollen die Maßnahmen das neue Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche bilden.
- Der Rat verlangt, dass Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen ihre Kunden einer Sorgfaltsprüfung unterziehen, wenn sie Transaktionen in Höhe von 1.000 Euro oder mehr durchführen.
- Bereits im Juni hatte der Rat ein Dokument zu höherer Transparenz bei Krypto-Zahlungen veröffentlicht. Darin werden unter anderem Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche besprochen und Maßnahmen festgelegt.
- Mögliche Schlupflöcher, die der Geldwäsche dienen könnten, sollen so geschlossen und Terrorismusfinanzierung erschwert werden.
- Außerdem ist eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen geplant.
- In Bezug auf die Ausarbeitungen vom 7. Dezember steht die Einwilligung des Europäischen Parlaments allerdings noch aus.
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