- Die Europäische Union (EU) hat am heutigen 27. Juni eine politische Einigung über neue Bankkapitalgesetze getroffen, um unbesicherte Kryptowährungen aus dem traditionellen Finanzsystem fernzuhalten.
- Die neuen Regeln “unterstützen die Stärke und Widerstandsfähigkeit der in der Union tätigen Banken”, so die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson in einer Mitteilung.
- Der Ausschuss schlug vor, dass das Engagement einer Bank in bestimmten Krypto-Assets zwei Prozent nicht überschreiten und im Allgemeinen weniger als 1 Prozent betragen sollte.
- In der Erklärung wurde außerdem bestätigt, dass die Vereinbarung eine “Übergangsaufsichtsregelung für Krypto-Assets” beinhaltet. Einzelheiten bleiben allerdings noch abzuwarten.
- Die EU habe das Abkommen “ad Referendum” vereinbart, heißt es weiter. Daher müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat die Regeln erst bestätigen, bevor diese offiziell angenommen werden können.
- Für Krypto-Dienstleister in der EU gibt es mit der MiCA-Verordnung derweil bereits eine einheitliche Regulierung. Krypto-Anbieter (sogenannte Virtual Asset Service Provider, kurz VASP) benötigen dadurch zwingend eine Lizenz, wenn sie in der EU operieren wollen.
- Während Dienstleistern die darin beschlossenen Regeln erst noch umsetzten müssen, gibt es bereits Forderung nach einer zweiten Verordnung.
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