Nach BaFin-Verbot Ethena stellt Betrieb in Deutschland ein

Nach Anordnung der BaFin muss sich Ethena aus Deutschland zurückziehen. Der EU-weite Handel mit dem USDe Stablecoin ist nunmehr verboten.

Johannes Macswayed
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Das Stablecoin-Projekt Ethena zieht sich aus Deutschland zurück

Beitragsbild: Shutterstock

| Das Stablecoin-Projekt Ethena zieht sich aus Deutschland zurück
  • Das DeFi-Projekt Ethena muss seine Dienste in Deutschland einstellen. Das geht aus einer Bekanntmachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15. April hervor.
  • Dem vorausgegangen war eine Intervention der Behörde. Diese hatte im März aufgrund “gravierender Mängel” eine Verbraucherwarnung zum USDe Stablecoin herausgegeben und die Einfrierung von Vermögenswerten veranlasst.
  • Im laufenden Zulassungsverfahren hätten sich unter anderem Verstöße gegen die europäische Krypto-Verordnung MiCA gezeigt. Laut BaFin besteht außerdem der Verdacht, dass die Ethena GmbH in Deutschland öffentlich Wertpapiere ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt anbietet.
  • “Wir haben mit der BaFin vereinbart, alle Aktivitäten der Ethena GmbH einzustellen und die MiCAR-Zulassung in Deutschland nicht weiter zu verfolgen”, heißt es nun seitens des DeFi-Projekts.
  • Nutzer der Ethena GmbH seien laut eigenen Angaben zu Ethena (BVI) Limited weitergeleitet worden.
  • “Alle Nutzer, die auf der Whitelist stehen und zuvor mit der Ethena GmbH interagiert haben, wurden auf ihren Wunsch hin stattdessen mit der Ethena (BVI) Limited verbunden und stehen in keiner laufenden Beziehung zur Ethena GmbH”, heißt es demnach.
  • Die BaFin hat überdies den Rücktausch (Redemption) der bereits ausgegebenen USDe-Token unter Aufsicht der Behörde angeordnet. Auch ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro gegen die Ethena GmbH hat man festgesetzt.
  • “Im Abwicklungsprozess ist die Ethena GmbH [nun] dazu verpflichtet, ihre Geschäfte einzustellen und ihre erlaubnispflichtigen Geschäfte rückabzuwickeln, um Gläubigerforderungen zu erfüllen”, heißt es dazu seitens der BaFin.
  • Laut Angaben der Behörde ist der USDe Stablecoin somit in der EU nicht länger legal handelbar. Das Handelsverbot gilt auch auf Sekundärmärkten.

Verwendete Quellen

Ethena Labs Mitteilung: https://x.com/ethena_labs/status/1912121443824939225

Erklärung der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2025/meldung_2025_04_15_Ethena_GmbH.html

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