Insolvenzverfahren Celsius verklagt Kunden, die Geld vor Insolvenz abgehoben haben

Celsius will Gläubiger weiterhin entschädigen. Dafür sollen nun ehemalige Kunden Gelder zurückzahlen, die vor der Insolvenz abgezogen wurden.

Dominic Döllel
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Celsius

Beitragsbild: Shutterstock

| Mehrere Milliarden US-Dollar stecken in der Insolvenzmasse des Unternehmens fest
  • Die Krypto-Lending-Plattform Celsius verklagt Nutzer, die innerhalb von 90 Tagen vor der Insolvenz Gelder abgezogen haben.
  • “Kontoinhaber, die in den Tagen vor Celsius’ Insolvenz Geld abgehoben haben, haben auf Kosten anderer Kontoinhaber unfair profitiert, da Celsius aufgrund der Erfüllung ihrer Abhebungsanträge nicht in der Lage war, andere Abhebungen angemessen zu erfüllen”, heißt es in der Pressemitteilung.
  • Die Insolvenzverwalter fordern nun die Rückzahlung “des vollen Wertes der Kryptowährungen”, die abgezogen wurden.
  • Betroffen seien “Kontoinhaber mit Vorzugsverbindlichkeiten”. Diese Nutzer hatten Celsius zufolge “ausreichend Zeit und Gelegenheit”, ihre Kryptowährungen abzuziehen.
  • Die dadurch eingetriebene Beträge kommen den berechtigten Celsius-Gläubigern zugute, heißt es weiter.
  • Im Juli 2022 meldete Celsius Insolvenz an, nachdem man Auszahlungen auf der Plattform gestoppt hatte. Dem ehemaligen CEO des Unternehmens, Alex Mashinsky, wirft die US-Justiz Betrug und Marktmanipulation vor. Ihn erwartet im September ein Gerichtsprozess.
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