Die MiCA steht in den Startlöchern. Offiziell ist die Krypto-Verordnung bereits seit Juli in Kraft. Nun arbeiten die Behörden an der Umsetzung des Regelwerks, so wie die ESMA. Die europäische Wertpapieraufsicht sucht den Austausch mit der Öffentlichkeit, veröffentlichte vor kurzem bereits das zweite Konsultationspapier. Darin macht der Regulator eigene Vorschläge, wie Maßnahmen aus der MiCA in der Praxis umgesetzt werden sollen. Es geht um altbekannte Themen wie Anforderungen an Herausgeber von Whitepapern oder die Nachhaltigkeit von Konsensmechanismen. Doch, um was für Maßnahmen handelt es sich eigentlich genau? BTC-ECHO hat bei den Krypto-Anwälten Lutz Auffenberg und Alireza Siadat nachgefragt.
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