Am Donnerstagabend traf sich die führenden Köpfe der deutschen Krypto-Industrie im Bundestag. Die Fraktion der Freien Demokraten hatte zum mittlerweile vierten Blockchain Roundtable geladen. Mit Justizminister Marco Buschmann und den Abgeordneten Carina Konrad und Organisator Frank Schäffler waren drei Politiker der FDP vertreten. Außerdem nahmen die Gnosis-Mitgründerin Friederike Ernst, Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg und Wolfgang Berger von IBM als Experten teil. Auch BTC-ECHO war mit dabei.
Allgemein böten Smart Contracts das Potenzial, ganze Branchen bei der Digitalisierung zu unterstützen, sagt der Blockchain-politische Sprecher der FDP, Frank Schäffler, gegenüber BTC-ECHO:
Neben dem Finanzsektor könnten Smart Contracts die Versicherungswirtschaft revolutionieren. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass bei einer Flugverspätung automatisch eine Entschädigung ausgezahlt wird oder, dass Zahlungen im Rahmen von Landwirtschaftsversicherungen in Folge von bestimmten, vordefinierten Wetterereignissen ausgelöst werden.
Wie aber können Krypto-Werte und damit verbundene Technologien wie Smart Contracts eigentlich im deutschen Recht verankert werden? Für Justizminister Buschmann seien die juristischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik dafür bereits gegeben. In erster Linie verdanke man dies den Autoren des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das seit dem 1. Januar 1900 das Privatrecht in Deutschland regelt.
Professor Sebastian Omlor stimmte dem zu. Gegenüber BTC-ECHO sagte der Jurist:
Unser BGB bringt für viele digitale Sachverhalte trotz seines Alters gute Lösungen, beispielsweise beim elektronischen Vertragsschluss. Wir sind da grundsätzlich sehr flexibel, mit offenen Normen, die mit der Zeit gehen können.
Trotz dieser Flexibilität im Gesetzbuch ergebe sich jedoch ein massives Hindernis, so der Professor weiter:
Das Problem ist, dass wir für Krypto-Werte, Token oder Coins keine Regeln im Privatrecht haben. Aus BGB-Sicht gibt es Bitcoin nicht.
Das bedeutet, dass die Eigentumsverhältnisse bei Kryptowährungen aus rechtlicher Sicht ungeklärt sind. “Rechtlich betrachtet, besitze ich nichts”, erklärt Omlor. Diese Lücke im Gesetz könnte Anlegern in zivilen Rechtsstreitigkeiten also zum Verhängnis werden.
Wir brauchen Regeln im BGB, wie der Eigentümer geschützt werden kann, wie das Asset im Insolvenzfall oder vor dem Eingriff Dritter abgesichert ist oder allgemein wie Krypto-Werte übertragen werden können. Da müsste der Gesetzgeber tätig werden.
Aber wie genau könnten solche praktischen Lösungen aussehen, um diese Probleme zu beheben? Omlor dazu:
Es gibt praktische Lösungen. Unser Institut in Marburg hat in den letzten vier Jahren im Rahmen eines großen Projekts für das Bundesjustizministerium ganz konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet. Da wären keine großartigen Eingriffe ins BGB notwendig.
Die Ergebnisse überreichte Omlor Justizminister Buschmann. Interessierte können die Gesetzesvorschläge hier nachlesen.