Vor über einem Jahr verabschiedete die damals noch CDU-geführte Bundesregierung das “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” – kurz: eWpG. Damit war der Weg frei für digitalisierte Wertpapiere, zunächst jedoch nur für elektronische Schuldverschreibungen und in kleinerem Maße auch Anteilsscheine. Nach dem Regierungswechsel im September 2021 forderte die Union in einer “kleinen Anfrage” nun ein Update von der Ampel. Das Dokument liegt BTC-ECHO vor.
Grundlegend erweiterte das Gesetz das bisherige Zentralregister um ein Krypto-Wertpapierregister. Somit können Emittenten zukünftig entscheiden, ob sie Wertpapiere digitalisieren und damit auf eine Urkunde verzichten wollen.
“eWpG bisher hinter den Erwartungen”
Aus Sicht der CDU liege die Umsetzung des eWpG jedoch “hinter den Erwartungen” zurück. So sei die Nachfrage aufgrund hoher regulatorischer Anforderungen bisher gering. Elf vorläufige Erlaubnisanträge für die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters lägen der BaFin bisher vor, schreibt die Bundesregierung. Seit Inkrafttreten des eWpG seien 33 Zentralregisterwertpapiere emittiert worden, heißt es weiter. Zum Vergleich: Krypto-Wertpapiere kommen auf 16 Emissionen im selben Zeitraum.
Die Zahlen seien “extrem gering”, meint auch Lutz Auffenberg, Gründer der FinTech-Anwaltskanzlei “FinLaw” gegenüber BTC-ECHO.
Die Gründe liegen nach meiner Einschätzung zum einen in der immer noch nicht massentauglich ausgeprägten Marktinfrastruktur und zum anderen darin, dass Kryptowertpapiere und Zentralregisterpapiere bislang nur als Inhaberschuldverschreibungen und nicht als Aktien begeben werden können.
Bundesregierung will Gesetz auf Aktien ausweiten
Die Ampel plant jedoch, das eWpG auch auf Aktien auszuweiten. Dafür veröffentlichte das Finanz- und Justizministerium im Juni ein erstes Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz. Der Plan sieht vor, den Zugang zum Aktienmarkt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu erleichtern.
Bei der Übertragung von Aktien könnte somit auch hier die Urkundenpflicht entfallen. Dazu schreibt die Bundesregierung in der kleinen Anfrage:
Bei einer Öffnung des eWpG für die Begebung elektronischer Aktien können bestimmte Verwahrungsdienstleistungen entfallen, die bei der Begebung von Aktien als physische Urkunde erforderlich sind.
Mit einer Öffnung des eWpG für Aktien dürften die Emissionszahlen von Kryptowertpapieren “erheblich zunehmen”, schätzt Auffenberg.
Wann genau die Bundesregierung die Ausweitung vornehmen wird, steht noch aus. Der Sprecher für FinTech- und Blockchain-Innovation, Frank Schäffler, ging von einer Umsetzung in “der ersten Hälfte der Legislatur aus” – spätestens 2023 dürfte es also so weit sein.