Glaubt man den ETF-Analysten von Bloomberg, kommt der Bitcoin Spot ETF bereits in wenigen Tagen. Und damit das Geld der Wall-Street-Giganten: BlackRock, Fidelity und Co. Vor allem für institutionelle Investoren stellt der Exchange Traded Fund (ETF) einen Wendepunkt dar. Immerhin: Die Genehmigung der SEC bringt regulatorische Sicherheit. Handelbar für deutsche Privatinvestoren sind diese Exchange Traded Funds aber nicht, denn Indexfonds mit nur einem Basiswert sind in der EU nicht zulässig. In der europäischen Wirtschaftszone gibt es aber schon länger vergleichbare Investmentvehikel.
Dabei besonders wichtig: die Steuerpflicht. Wer sein Geld anlegt, muss wissen, wie viel er später an das Finanzamt abtreten muss – einen Verkauf des Vermögenswertes vorausgesetzt. Bei Bitcoin ist das leicht, dort gilt die einjährige Haltefrist. Ein Beispiel: Wer am 21. Dezember 2022 einen Bitcoin gekauft hat, kann diesen am 22. Dezember 2023 steuerfrei verkaufen. Doch wie verhalten sich Investmentvehikel ähnlich dem Bitcoin Spot ETF? Und welche Steuerpflichten haben Investoren? Das erklärt uns Werner Hoffmann, Geschäftsführer der Steuer-Reporting-Firma Pekuna.
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