
Im Zuge der Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene gibt es nach wie vor offene Fragen für Krypto-Dienstleister. Fachanwalt Lutz Auffenberg klärt, ob auch BaFin-lizenzierte Firmen eine entsprechende MiCA-Lizenz benötigen.
Im Zuge der Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene gibt es nach wie vor offene Fragen für Krypto-Dienstleister. Fachanwalt Lutz Auffenberg klärt, ob auch BaFin-lizenzierte Firmen eine entsprechende MiCA-Lizenz benötigen.
Im Zuge der MiCA-Regulierung müssen Krypto-Anbieter künftig Whitepaper-Mindestanforderungen erfüllen. Wie die aussehen, weiß Lutz Auffenberg.
Inwieweit wird der DeFi-Bereich in den EU-Krypto-Richtlinien MiCA mitreguliert? Diese Frage klärt Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Welche Anforderungen müssen Kryptodienstleister erfüllen, um eine MiCA-Lizenz zu erhalten? Diese Frage klärt Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Die Tokenisierung von Sachwerten bietet viele Vorteile, kommt jedoch nicht ohne regulatorische Hürden aus. Ob das Auslobungsmodell eine Lösung bietet, erläutert Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Ein Kernelement der MiCA ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die nicht ohne vorherige Erteilung einer behördlichen Erlaubnis erbracht werden dürfen. Doch welche Aktivitäten werden in Zukunft unter diesem Begriff als erlaubnispflichtig reguliert?
Als regulierte Finanzinstitute muss auch der Kryptowertpapierregisterführer geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gerecht werden. Wann diese Sorgfaltspflichten fällig werden und wer genau überprüft werden muss, erfahrt ihr in diesem Artikel.
In seinem Gastbeitrag widmet sich Lutz Auffenberg der Frage, ob die BaFin sich für Yield Farming und Liquidity Provider interessiert.
Wenn die Veröffentlichung eines Wertpapierinformationsblattes (WIB) für Security Token Offerings vonnöten ist, muss die BaFin im Voraus grünes Licht geben. Kann die Finanzaufsicht die Gestattung hinauszögern?
Es kann gute Gründe dafür geben, eine gemeinnützige Körperschaft zu nutzen, um eine neue (Blockchain-) Technologie massentauglich zu machen. Je nach Interessenlage der Initiatoren kann aber eine gemeinnützige Rechtseinheit auch vollkommen ungeeignet sein.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, ob die MiCA-Regulierung auch NFTs erfasst.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, was mit den Krypto-Assets der Kunden passiert, falls der Kryptoverwahrer in die Insolvenz gerät.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage,In seinem Beitrag widmet sich Fachanwalt Lutz Auffenberg der Frage, ob systematische Internalisierung von Kryptowerten erlaubnispflichtiger Eigenhandel ist.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, was es mit dem DLT Pilot Regime der EU auf sich hat.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, wie die BaFin das Erlaubnisverfahren bezüglich der Kryptowertpapierregisterführung gestaltet.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, wie man sich als dPoS-Validator verhält.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, wie Krypto-Derivate aufsichtsratlich einzuordnen sind und wer sie in Deutschland anbieten darf.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, welche Aktivitäten unter die Verwaltungsalternative des Krypto-Verwahrgeschäfts fallen.