
Das digitale Zeitalter brilliert mit neuartigen Phänomenen: Kryptowährungen, Smart Contracts und die Generierung von finanziellen Mitteln im Wege reiner Rechenkapazitäten sind mittlerweile keinesfalls mehr bloße utopische Ansätze. Doch die Digitalisierung verlangt stets nach einer parallelen Weiterentwicklung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Auf die Blockchain bezogen ist der Gesetzgeber noch weit davon entfernt, eine konkrete Rechtslage vorzuweisen. Hierzu der folgende Text.