
Das neue Geldwäschegesetz enthält Regelungen im Hinblick auf die Verwahrung von Digital Assets wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum, aber auch die sogenannten Security Token, also digitale Wertpapiere. Der Finanzausschuss empfiehlt demnach die Streichung des Trennungsgebots, wodurch die Trennung von Wertpapieren vom Krypto-Verwahrgeschäft aufgehoben wird. Ein Kommentar von Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der Distributed Ledger Consulting GmbH.