BTC-ECHO

Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlicht: 15.01.2026
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Allgemeine Beschreibung

Die digitalen Angebote der BTC-ECHO GmbH umfassen zentrale Funktionen rund um den Zugriff auf journalistische Inhalte sowie den Abschluss und die Verwaltung kostenpflichtiger Abonnements. Dazu zählen insbesondere die Darstellung von Abo-Angeboten, Paywall-Komponenten, Login- und Registrierungsprozesse sowie Checkout- und Zahlungsabläufe.

Die Inhalte und Funktionen sind über verschiedene digitale Plattformen erreichbar (z. B. Website und mobile Endgeräte) und dienen dem barrierearmen Zugang zu Informationen und Services rund um Kryptowährungen, Blockchain und digitale Finanzthemen.Gesetzliche Anforderungen

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Information zum Anbieter gem. Art. 246 EGBGB

BTC-ECHO GmbH
Im Hammereisen 27e
47559 Kranenburg

Geschäftsführung: Herr Mark Preuß
Telefon: 02826 / 9993781
E-Mail: support[at]btc-echo.de
Website: https://www.btc-echo.de

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die BTC-ECHO GmbH arbeitet kontinuierlich daran, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 umzusetzen, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. Maßgeblich orientieren wir uns an WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.

Unsere Angebote sind teilweise barrierefrei. Es wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Nutzung für alle Menschen zu erleichtern.

Bereits umgesetzte Maßnahmen (Auswahl)

  • Strukturierte Informationsarchitektur: Inhalte sind klar gegliedert und unterstützen die Orientierung.
  • Tastaturbedienbarkeit: Viele zentrale Funktionen und Elemente sind bereits per Tastatur nutzbar.
  • Responsives Design: Inhalte bleiben auch bei verschiedenen Bildschirmgrößen und Zoomstufen gut nutzbar.
  • Semantisch sinnvolle HTML-Strukturen: Einsatz von z. B. <header>, <footer>, <section> sowie korrekt verwendeten Bedienelementen wie <button>.
  • Kontrast und Lesbarkeit: Bei Gestaltung und Typografie wird auf ausreichende Kontraste und Textgrößen geachtet.
  • Barrierebewusste Umsetzung zentraler Prozesse: Wichtige Bereiche wie Login, Abo-Abschluss und Zahlungsabläufe werden mit Fokus auf Zugänglichkeit entwickelt und verbessert.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
(Sitz: Magdeburg, Sachsen-Anhalt)