Staking-Steuern
Krypto-Investoren müssen in Deutschland Staking-Steuern zahlen, sobald die jährliche Freigrenze überschritten wird. Welcher Steuersatz angewendet wird, hängt u.a. von der Art des Stakings (aktiv/passiv) ab.
Staking-Rewards richtig versteuern
Beim Staking setzt du deine eigenen Kryptowährungen ein, um Transaktionen in Proof-of-Stake-Netzwerken zu validieren. Im Gegenzug erhältst du dafür neue Coins oder Token als Belohnung. Bist du in Deutschland steuerpflichtig, fallen auf diese Rewards, beispielsweise aus dem ADA oder ETH-Staking Steuern an.
In unserem Artikel erklären wir dir, was du zur Versteuerung von Staking-Rewards wissen musst, welche Freigrenzen es gibt und was das aktive vom passiven Staking steuerrechtlich unterscheidet. Außerdem zeigen wir dir an einem Beispiel, wie die Staking-Steuern auf ADA-Rewards berechnet werden können.
Das Wichtigste zu Staking-Steuern in Kürze
- Erhältst du beim Staking Rewards, also neue Coins oder Token, gelten diese in Deutschland als Einnahmen und müssen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert werden
- Für die Besteuerung ist der Zeitpunkt der Reward-Ausschüttung und ggf. der Zeitpunkt des späteren Verkaufs sowie die Wertsteigerung der Kryptowährung relevant
- Unterhalb der jährlichen Freigrenze von 256 Euro sind Staking-Erträge steuerfrei
- Beim Verkauf von Staking-Rewards können zusätzliche Steuern auf die erzielten Gewinne anfallen, sofern du die Kryptowährung nicht mindestens für die Haltefrist von einem Jahr gehalten hast
Definition: Was ist Staking?
Staking bezeichnet den Prozess, bei dem du deine Kryptowährung in einem Proof-of-Stake-Netzwerk einsetzt, um zur Validierung von Transaktionen und der Sicherheit der Blockchain beizutragen. Als Belohnung schüttet das jeweilige Netzwerk Staking-Rewards in Form neuer Coins oder Token wie beispielsweise ADA oder ETH aus. Auf diese Staking-Rewards werden unter bestimmten Bedingungen Steuern fällig.
Proof of Stake und Proof of Work im Vergleich
Proof of Stake (PoS) und Proof of Work (PoW) sind beides unterschiedliche Konsensmechanismen zur Sicherung von Blockchain-Netzwerken. Während in PoW-Netzwerken komplexe Aufgaben mithilfe großer Rechenleistung und hohem Energieaufwand beim Mining gelöst werden, setzen PoS-Netzwerke auf die Validierung von Transaktionen durch das Hinterlegen von Coins oder Tokens beim Staking.
Der Proof-of-Stake-Konsensmechanismus ermöglicht also die effizientere und umweltfreundlichere Bestätigung von Transaktionen. Das Mining in Proof-of-Work-Netzwerken benötigt dagegen leistungsfähige Hardware, Strom und Zeit.
Passives Staking und aktives Staking
Beim Staking kann zwischen dem passiven und dem aktiven Staking unterschieden werden. Während aktives Staking meist höhere Rewards bietet, ist passives Staking bequemer und einfacher umsetzbar.
Beim passiven Staking stellen Nutzer ihre Coins auf einer Plattform oder in einer Wallet zur Verfügung, ohne selbst aktiv am Netzwerk teilnehmen zu müssen. Die Plattform – möglich sind hier Broker, Börsen oder spezialisierte Staking-Dienste – übernimmt die technische Abwicklung, die Nutzer haben keinen weiteren Aufwand und erhalten automatisierte Rewards.
Beim aktiven Staking agieren Nutzer selbst als Validatoren und tragen aktiv – wie der Name andeutet – zur Validierung von Transaktionen bei. Im Vergleich zum passiven Staking sind beim aktiven Staking viel technisches Wissen sowie die Einrichtung und der Betrieb einer eigenen Validator-Node erforderlich.
Der Aufwand beim aktiven Staking ist zwar größer, wird jedoch in der Regel mit höheren Rewards belohnt.
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Wann werden Staking-Steuern in Deutschland fällig?
Grundsätzlich kann beim Staking gleich zweimal eine Steuer fällig werden: Beim Zufluss der Rewards und dem späteren Verkauf. Wichtig für die spätere Berechnung der Steuer ist dabei der Zeitpunkt der Ausschüttung, der Zeitpunkt des späteren Verkaufs sowie die Preisentwicklung der betreffenden Kryptowährung.
Ausschüttung von Staking-Rewards
Mit der Ausschüttung der Staking-Rewards auf deine Wallet kannst du frei über die Kryptowährung verfügen. Es steht dir also frei, diese verdienten Coins oder Token erneut zu staken, zum Kauf anderer Güter oder Kryptowährungen zu nutzen oder als Investition zu halten.
Betrachtet man die Steuern, so greift bei Staking-Rewards das sogenannte Zuflussprinzip. Der Moment der Ausschüttung bzw. des Zufluss’ löst grundsätzlich eine Steuerpflicht aus – egal, wie du mit den Rewards weiter verfährst. Der Wert der Kryptowährung am Tag des Zuflusses bildet die Grundlage für die Berechnung der Staking-Steuer gemäß EStG.
Die Höhe der Einnahmen ermittelt sich aus der Menge der ausgeschütteten Coins und ihrem Preis am Tag der Ausschüttung. Daher empfiehlt es sich, jede Ausschüttung genau zu dokumentieren. So stellst du die korrekte steuerliche Erfassung sicher und vermeidest unnötige Komplikationen.
Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2022 fällt das passive Staking unter die private Vermögensverwaltung. Das aktive Staking mit Blockerstellung, also die direkte Tätigkeit als Validator, bewertet das BMF hingegen als eine gewerbliche Tätigkeit. In diesem Fall unterliegen deine Staking-Rewards der Gewerbesteuer.
Verkauf der Staking-Rewards
Verkaufst du deine Staking-Rewards, wird die Krypto-Steuer fällig. Liegen deine Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften – also aus dem Krypto-Trading aber auch privaten Verkäufen bei eBay und Co. – über der jährlichen Freigrenze von 1.000 Euro, wird dein Einkommensteuersatz auf den gesamten Betrag angewandt. Eine Besonderheit stellt die Haltefrist bei der allgemeinen Krypto-Steuer dar: Hast du die Kryptowährung zwischen dem Kauf bzw. der Ausschüttung und dem Verkauf mindestens ein Jahr gehalten, ist der Gewinn steuerfrei.
Unter welchen Bedingungen fallen keine Staking-Steuern an?
Auf die Ausschüttung von Staking-Rewards werden zwar grundsätzlich Steuern fällig, unter bestimmten Umständen können deine Einnahmen aber dennoch steuerfrei bleiben. Zu diesen besonderen Umständen bei der Krypto-Steuer auf Staking-Rewards zählen Freigrenzen und Haltefristen, die du als Krypto-Anleger kennen solltest. Wir erklären dir, wann deine Staking-Rewards steuerfrei bleiben.
Die jährliche Freigrenze bei den Staking-Steuern
Wie bei den Trading-Steuern auf Krypto gibt es auch für Staking-Rewards eine Freigrenze, unter der deine Erträge steuerfrei bleiben. Diese Grenze für sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG umfasst neben dem Staking auch das Lending und liegt bei 256 Euro im Jahr.
Übersteigt der Wert deiner Rewards diese Freigrenze hinaus, musst du den gesamten Betrag mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen zählen allerdings nicht in diesen Freibetrag und werden separat versteuert.
Gibt es eine Haltefrist für Staking-Rewards, nach der keine Steuern anfallen?
Nein, es gibt keine eigene Haltefrist bei der Ausschüttung von Staking-Rewards. Steuerfrei ist dieses Einkommen also nur, wenn es innerhalb der jährlichen Freigrenze von 256 Euro liegt.
Allerdings lösen Staking-Rewards nach der Steuerpflicht für die Ausschüttung auch irgendwann die Versteuerung potenzieller Gewinne beim Verkauf aus. Für die Steuern auf diese Veräußerungen gilt die einjährige Haltefrist: Liegt zwischen der Ausschüttung und dem Verkauf der Rewards mindestens ein Jahr, musst du keine Steuern auf diese sekundären Staking-Gewinne zahlen. Die Haltefrist der eingesetzten Krypto-Coins selbst wird durch das Staking nicht verlängert.
Steuern auf Staking-Rewards: Ein Beispiel
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Steuern beim Erhalt der ADA-Staking-Rewards und dem Verkauf der Kryptowährung. Beachte dabei bitte, dass Krypto- und Staking-Steuern ein komplexes Thema sind.
Die Ausgangssituation
Am 1. Juni erhältst du durch das Cardano-Staking 100 ADA-Coins als Rewards. Der Kurs der Kryptowährung beträgt zum Zeitpunkt der Ausschüttung 0,4121 EUR pro ADA. Der Gesamtwert der Rewards liegt somit bei 41,21 EUR (100 * 0,4121). Dabei gehen wir davon aus, dass du passives Staking betreibst und folglich keine Gewerbesteuer anfällt.
Aufgrund der Kurssteigerungen entscheidest du dich am 1. Dezember für die Veräußerung deiner 100 ADA-Coins zu einem Kurs von 1,0199 Euro und realisierst so Gewinne in Höhe von 101,99 Euro vor Ende der einjährigen Haltefrist .
Potenzielle Staking-Steuern zum Zeitpunkt der Ausschüttung
Zeitpunkt | Anzahl der Coins | Kurs (EUR) | Gesamtwert (EUR) | Steuerpflicht |
---|---|---|---|---|
1. Juni 2024 | 100 | 0,4121 | 41,21 | nein |
Sofern du keine anderen Staking- oder Lending-Einkünfte hast, liegen die Rewards in Höhe von 41,21 Euro unter der Freigrenze von 256 EUR für sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Die Ausschüttung von 100 ADA zum Kurs von 0,4121 Euro pro Coin bleibt also steuerfrei.
Hattest du allerdings weitere Einnahmen aus Staking oder Lending im Steuerjahr 2024, musst du diese einbeziehen. Liegen diese in Summe über der Freigrenze, wird dein persönlicher Einkommensteuersatz auf den gesamten Betrag angewandt.
Krypto-Steuern auf den Verkauf der Staking-Rewards
Zeitpunkt | Anzahl der Coins | Kurs (EUR) | Gesamtwert (EUR) | Steuerpflicht |
---|---|---|---|---|
1. Dezember 2024 | 100 | 1,0199 | 101,99 | nein |
Da du deine Coins innerhalb der Haltefrist von 12 Monaten verkaufst, ist der Gewinn grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG steuerpflichtig. Relevant ist hierbei die Wertsteigerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausschüttung und der Veräußerung:
- Verkaufserlös: 101,99 EUR (100 ADA * 1,0199 EUR)
- Anschaffungskosten: 41,21 EUR (Wert der ADA beim Erhalt)
- Gewinn: 101,99 EUR – 41,21 EUR = 60,78 EUR
Der Betrag von 60,78 Euro liegt unter der jährlichen Freigrenze von 1.000 Euro für Erlöse aus privaten Veräußerungsgeschäften und ist somit zunächst steuerfrei. Solltest du weitere Gewinne aus dem Krypto-Handel oder privaten Veräußerungen auf eBay & Co. realisiert haben, müssen diese aufsummiert werden. Übersteigen diese Gewinne die Freigrenze, wird dein persönlicher Einkommensteuersatz auf den gesamten Betrag fällig.
Staking-Rewards Schritt für Schritt in der Steuererklärung angeben

Für die korrekte Erfassung deines Staking-Einkommens musst du alle Angaben in den entsprechenden Zeilen der Anlage SO deiner Steuererklärung eintragen. Die Grundlage der Staking-Steuern bildet der Gesamtwert der Rewards zum Zeitpunkt der Ausschüttung.
Zudem musst du zusätzliche Einkunftsarten wie Lending separat aufführen. Werbungskosten durch Transaktionsgebühren oder andere Aufwendungen kannst du von den Einnahmen abziehen, wodurch sich die steuerpflichtige Summe reduziert.
- Zeile 10 (Feld 162): Trage hier eine „1“ ein, wenn du Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt hast.
- Zeile 11: Gib hier “Staking” als Art des Einkommens sowie den Gesamtwert der erhaltenen Rewards in Euro zum Zeitpunkt der Ausschüttung an.
- Bei mehreren Einkunftsarten kannst du hier auf eine separate Dokumentation, wie einen Steuerreport oder einen Steuersoftware-Bericht, verweisen.
- Zeile 12 und 13: Hattest du weitere Einnahmen, trage diese hier ein.
- Zeile 14: Addiere die Werte aus Zeilen 11 bis 13 und trage die Gesamtsumme hier ein.
- Zeile 15: Falls dir Werbungskosten entstanden sind (z. B. Transaktionsgebühren), gib diese hier an.
- Zeile 16: Berechne die Einkünfte, indem du die Werbungskosten (Zeile 15) von der Gesamtsumme der Einkünfte (Zeile 14) abziehst.
Fazit: Rewards aus dem Krypto-Staking richtig versteuern
Das Staking von Kryptowährungen ist eine gute Möglichkeit, zur Sicherung von Proof-of-Work-Blockchains beizutragen und gleichzeitig ein Einkommen zu verdienen. Im Vergleich zum energieintensiven Mining erfordert das Staking keine große Rechenleistung, sondern basiert auf dem Hinterlegen eigener Kryptowährungen. Auf diese Krypto-Belohnungen – die Staking-Rewards – musst du in Deutschland Steuern zahlen, sobald du mehr als 256 Euro durch Staking und Lending verdienst. Ausgaben wie Transaktionsgebühren kannst du mit deinen Einnahmen verrechnen, um so die Steuerlast zu senken.
Indem du deine Reward-Ausschüttungen sorgfältig dokumentierst, kannst du eine einfache und korrekte steuerliche Erfassung sicherstellen. Möchtest du dich nicht selbst mit diesem Thema auseinandersetzen oder hast besonders hohe oder häufige Reward-Ausschüttungen, kann dir ein Steuerexperte oder ein Steuertool bei der Dokumentation und der Anfertigung eines Steuerberichts helfen. So bist du auf der sicheren Seite und nutzt die Vorteile des Stakings, ohne großen Aufwand für die Steuern einzugehen.
FAQs – Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Staking-Steuern
Nein, Einkommen in Form von Staking-Rewards sind nicht wie Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Allerdings unterliegt die Veräußerung der Rewards der allgemeinen Krypto-Steuer, weshalb 12 Monate nach der Ausschüttung keine Versteuerung beim Verkauf der Rewards aus dem Krypto-Staking mehr anfällt.
Auf Staking-Rewards fallen dann keine Steuern an, wenn sie innerhalb der Freigrenze von 256 Euro bleiben. In den Gesamtbetrag musst du aber alle Einkünfte aus Staking und Lending einbeziehen. Übersteigen deine Einkünfte diese Freigrenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Übersteigen deine Einkünfte aus Krypto-Lending und -Staking die jährliche Freigrenze von 256 Euro, werden gemäß EStG Steuern in Höhe deines persönlichen Einkommensteuersatzes fällig. Aktives Staking, also der Betrieb eines eigenen Validator-Nodes, wird als Gewerbe betrachtet. Die Einkünfte unterliegen daher auch der Gewerbesteuer.
Ob du für Krypto-Staking ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art des Stakings ab. Wir empfehlen dir, bei Unsicherheiten Steuerberater zu konsultieren, um deine persönliche Situation richtig einzuschätzen.
Wenn du aktives Staking betreibst, also aktiv am Netzwerk teilnimmst (z. B. durch den Betrieb eines Masternodes), wird dies in der Regel als gewerbliches Staking bewertet. In diesem Fall sind Einnahmen gewerbesteuerpflichtig.
Wenn du deine Coins beim passiven Staking einem Staking-Pool zur Verfügung stellst, ohne aktiv am Netzwerk mitzuwirken, fällt dies normalerweise unter die private Vermögensverwaltung. Für diese Staking-Einkünfte gilt die Besteuerung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Eine Gewerbeanmeldung brauchst du in diesem Fall nicht.
